Haus- & Arealordnung
Mit Ihrer Reservierung/Buchung akzeptieren Sie unsere Thermen Chalet Hausordnung!
Das Areal und Ihr Chalet sollen Ihnen ein zweites zu Hause sein, wo Sie sich wohlfühlen und ausruhen können. Wir haben uns mit der Einrichtung viel Mühe gegeben und hoffen, dass Sie alles vorfinden, was Sie benötigen. Die nachstehende Hausordnung ist eine Hilfestellung für einen harmonischen Aufenthalt. Außerdem haben wir einige Regeln aufgeführt, von denen wir hoffen, dass sie Ihr Verständnis finden. Durch eine ordentliche Behandlung aller Einrichtungen helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen und anderen Gästen einen schönen Urlaub zu ermöglichen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung für ein respektvolles Miteinander!
1. ALLGEMEIN
Sollten Sie etwas an der Einrichtung oder Ausstattung vermissen oder Sie einfach nur Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich in den Chalets befinden oder dazugehören, dürfen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung, Ausstattung und dem Inventar sorgsam um und behandeln Sie das Mietobjekt pfleglich. Bereits bei Ankunft festgestellte Mängel oder Schäden melden Sie uns bitte umgehend. Für später gemeldete Schäden haftet der Mieter. Tragen Sie bitte Sorge dafür, dass auch Ihre Mitreisenden die Mietbedingungen und die Hausordnung einhalten.
2. ANKUNFT
Der Zutritt zu den Thermen Chalets ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Für die Anmeldung benötigen wir Ihre Ausweise (gesetzliche Meldepflicht). Dies gilt auch für Kurzzeit-Besucher. Alleinreisende Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Personen mit ansteckenden Krankheiten können nicht als Gäste aufgenommen werden. Mit der Anmeldung erklärt der Kunde, frei von solchen Krankheiten zu sein und bestätigt die Einhaltung dieser Platzordnung.
3. GÄSTE
Der Zutritt und Aufenthalt für Personen die keinen gültigen Aufenthaltsvertrag (keine für den Zeitpunkt des Antreffens gültige Reservierung eines Chalets) haben, ist nicht gestattet. Besucher haben keinen Zutritt – diese können ausschließlich außerhalb des Chalet-Areals oder, in Kombination mit einem gültigen Eintritt, im Areal der Sonnentherme empfangen werden.
4. FAHRZEUGE
Autos und Motorräder sind am Gelände der Thermen Chalets nicht erlaubt. Jedem Thermen Chalet steht ein Parkplatz außerhalb des Geländes zur Verfügung. Ihre Räder können Sie gerne bei Ihrem Chalet parken (innerhalb des Areals ist nur das Schieben der Räder erlaubt). Es stehen dafür Radboxen zum Versperren der Räder bereit. Rikschas dürfen nicht in das Gelände mitgenommen werden.
5. LÄRM
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden.
6. PLATZRUHE
In der Zeit von 22.00 bis 7.00 Uhr ist Ruhezeit/Nachtruhe. Aktivitäten, die Lärm entstehen lassen, sind während dieser Zeit nicht erlaubt. Dies gilt vor allem im Außenbereich und auf den Terrassen. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor Gruppen aufzulösen (mehrere Familien aus unterschiedlichen Chalets gemeinsam auf einer Terrasse oder einem der Grillplätze) und insbesondere betrunkene Gäste des Platzes zu verweisen.
7. SICHERHEIT/GEFAHRENQUELLEN
Allgemein
Es ist nicht gestattet bei den Thermen Chalets Gräben zu ziehen oder sein Thermen Chalet zu umzäunen. Außerdem ist es aus sicherheits- & brandschutztechnischen Gründen nicht gestattet privat mitgebrachte Gegenstände aufzustellen, zu nutzen oder zu lagern (z.B. Planschbecken, Whirlpools, Hängematten, Griller, etc.).
Verhalten im Brandfall
Das richtige Verhalten in einer kritischen Situation wie einem Brandfall kann für den einzelnen oder für mehrere Personen von lebensentscheidender Bedeutung sein. Wer schnell hilft, kann schwere Schäden verhindern.
Bitte beachten Sie: Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung. Gehen Sie daher nach der Regel vor: ALARMIEREN - RETTEN (helfen, flüchten) - LÖSCHEN.
Alarmieren: Melden Sie folgende Angaben unter der Notrufnummer 122: Wer? Was? Wo? Wie? Warnen Sie MitbewohnerInnen und NachbarInnen.
Retten: Helfen Sie anderen, das Umfeld des Gefahrenbereichs zu verlassen.
Löschen: Nur wenn Sie sicher sind, den Entstehungsbrand mit den vorhandenen Löschmitteln bekämpfen zu können, unternehmen Sie Löschversuche. Machen Sie das niemals allein und achten Sie auf einen freien Fluchtweg.
In jedem Thermen Chalet und bei den Grillplätzen sind Feuerlöscher angebracht. Sie erkennen die Positionen anhand von Hinweisschildern.
Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Begeben Sie sich aus der Gefahrenzone und warten Sie auf weitere Anweisungen von einem unserer Mitarbeiter. Den Anweisungen der Feuerwehr ist unbedingt Folge zu leisten.
8. Beim Verlassen des Chalets
Bitte achten Sie darauf, dass Sonnenschirme, Fenster und Außentüren unbedingt geschlossen sind um Schäden, die durch starken Wind oder Unwetter entstehen können zu vermeiden. Auch einem möglichen Einbruch beugen Sie dadurch vor. Geräte, die nicht benötigt werden, und Lichter bitte abdrehen.
Der Umwelt zuliebe und um Energie in den Sommermonaten zu sparen, empfehlen wir Ihnen, alle Innentüren weit geöffnet zu lassen, sodass die kühle Luft der Klimaanlage alle Zimmer erreicht. Die Abkühlung des Chalets funktioniert so erfahrungsgemäß am besten.
In den Monaten, in denen die Heizung benötigt wird, bitte nur Stoßlüften bzw. die Paneele erst nach Ihrer Rückkehr ins Chalet wieder aktivieren. Diese, sowie die Fußbodenheizung, leisten hervorragende Arbeit und es dauert wirklich nur wenige Minuten, bis Sie eine angenehme Wohn-Temperatur erreicht haben. Ein durchgehender Betrieb während Ihrer Abwesenheit ist in der Regel nicht notwendig.
9. SAUBERKEIT
Waschküche
Wir bitten Sie die Waschküche (Waschmaschine und Trockner) sauber zu verlassen. Hinterlassen Sie keine privaten Gegenstände. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Waschküche nur mit Begleitung Erwachsener gestattet.
Küche
Bei Benützung der Küche, sowie anderer Utensilien wie Töpfe, Geschirr, Besteck, etc. sind diese nach dem Gebrauch wieder zu reinigen, zu trocknen und wieder an den ursprünglichen Ort zu verstauen.
Grillplätze
Die Grillplätze sind wieder so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden.
10. MÜLLENTSORGUNG
Unser Müll-Konzept basiert auf ökologischen Prinzipien. Der Müll muss daher getrennt und in den dafür vorgesehenen Containern bzw. Behältern entsorgt werden. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, bitten wir Sie jene nur verknotet zu entsorgen, damit es zu keinen Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen kommt.
In der Küchenspüle, der Toilette, dem Waschbecken und der Dusche dürfen keine Abfälle, Essensreste, schädliche Flüssigkeiten oder Ähnliches entsorgt werden! Vermeiden Sie alles, was zu Verstopfungen der Leitungen führen kann. Bitte benutzen Sie Mülleimer und Kosmetikeimer im Chalet nur mit Müllsäcken und entsorgen Sie die Abfälle anschließend beim Entsorgungsgebäude.
11. GRILLEN/LAGERFEUER/RAUCHEN
Lagerfeuer, selbst mitgebrachte Grillvorrichtungen (egal ob Gas, Kohle, elektrisch, …) bzw. offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände inkl. Parkplatz verboten. Grillen ist ausnahmslos nur auf den dafür gekennzeichneten Plätzen mit den vor Ort befindlichen Grills und Equipment erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann die Rezeption ein Grillverbot aussprechen. Das Rauchen, auch der Genuss von E-Zigaretten oder Dampfer etc. ist ausnahmslos nur auf der Terrasse des selbst bewohnten Thermen Chalets gestattet.
12. BESCHÄDIGUNG
Niemand beschädigt etwas absichtlich, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputtgeht. Wir würden uns freuen, wenn Sie den entstandenen Schaden mitteilen und wir diesen nicht erst nach Ihrer Abreise feststellen. Bei Beschädigung an Anlagen und Einrichtungen der Thermen Chalets, aller öffentlich zugänglichen Allgemeingebäude & Spielgeräte sowie Grünanlagen, Umzäunungen etc. haftet der Schadensverursacher mindestens in der Höhe der Wiederbeschaffungskosten, wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung (z.B. Haushaltsversicherung). Jeder Diebstahl von Gegenständen aus den Chalets oder der Anlage wird zur Anzeige gebracht. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung.
13. KINDER
Für Kinder steht ein Spielplatz zur Verfügung. Eltern haben Ihr(e) Kind(er) ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften Sie für Schäden, die es/sie verursacht. Eltern haben dafür Sorgen zu tragen, dass Spielgeräte (Tischfußball, Schaukeln, ausgeborgte Gesellschaftsspiele, …) ihrer Bestimmung nach und sorgsam genutzt werden, damit deren Lebensdauer nicht mutwillig und unnötig verkürzt wird und diese Spiele/Gegenstände auch andere Gäste der Anlage in ausgezeichnetem Zustand zur Verwendung zur Verfügung stehen. Bitte überprüfen Sie ausgeborgte Gesellschaftsspiele auf Vollständigkeit, bevor Sie diese retournieren und nutzen Sie Abdeckungen gegen Witterungseinflüsse wenn Sie/Ihre Familie/Ihr(e) Kind(er) Gegenstände am Gelände nicht mehr verwenden (Abdeckplane für Tischfußball, Sonnenschirme und Liegestühle einklappen, …)
14. HAUSTIERE
Haustiere sind am gesamten Gelände nicht erlaubt.
15. HAUSRECHT
In Ausübung des Hausrechtes darf die Geschäftsleitung die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung bei den Thermen Chalets erscheint. Alkoholisierten Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt bei den Thermen Chalets untersagt. Das Entzünden von Feuerwerkskörpern am Gelände ist strengstens verboten. Bei sofort notwendigen Reparaturen oder zur Sicherung des Gebäudes vor Folgeschäden (z.B. um Fenster zu schließen bei starkem Wind oder Regen) kann es unerlässlich sein, dass ein befugter Vertreter des Vermieters das Chalet ohne Wissen des Gastes betreten muss.
16. ABREISE
Die Abreise und Bezahlung der Rechnung hat bis 10.00 Uhr zu erfolgen. Anderenfalls wird ein weiteres Übernachtungsentgelt eingehoben. Bitte verlassen Sie das Thermen Chalet in einem sauberen Zustand. Eventuelle Schadensersatzforderungen nachfolgender Mieter gehen zu Ihren Lasten.
17. REINIGUNG DES CHALETS
Wir ersuchen Sie Schmutz, Nässe am Boden oder Flüssigkeiten auf den Möbel- und Arbeitsflächen sofort zu beseitigen, um dauerhafte Schäden zu vermeiden. Entsprechende Reinigungsgeräte und Materialien finden Sie vor Ort. Zur Vermeidung von Schimmelbildung bitten wir Sie, die Räume ausreichend zu lüften, mindestens 1x Stoßlüftung am Tag für 5-10 min, insbesondere nach dem Duschen. Vermeiden Sie einen hohen Luftfeuchtigkeitsanteil im Chalet.
Zum Check-Out ist das Chalet besenrein zu übergeben. Dazu sind am Abreisetag vom Mieter alle persönlichen Gegenstände zu entfernen, der Müll in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, das Geschirr abgewaschen, sauber und trocken in den Küchenschränken zu lagern (bzw. das benutze Geschirr im in den Geschirrspüler zu räumen und diesen einzuschalten), Möbel und andere Gegenstände an deren ursprünglichen Standort zurückzustellen sowie alle Lebensmittel zu entfernen und der Kühlschrank und Bachkofen zu reinigen.
Sollte die Rückgabe nicht wie oben angegeben erfolgen erlauben wir uns, je nach Verschmutzungsgrad, für die außertourliche Reinigung min. 50,00 Euro nachzuberechnen.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen erholsamen und entspannenden Aufenthalt in unseren Thermen Chalets!